Heizungen für erneuerbare Energieformen

Am 11. Juli 2008 wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass für die Errichtung von neuen Heizanlagen für erneuerbare Energieformen (Holz, Holzhackschnitzel, Pellets und Erdwärme) rückwirkend ab 1. Jan. 2008 eine einmalige, nicht rückzahlbare Gemeindeförderung von € 200,-- gewährt wird. Die Voraussetzung dafür sind:

  • eine für Österreich zertifizierte Heiz-/Kesselanlage
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Glanz/W.
  • Bewilligung von der zuständigen Behörde.

Mit diesem Förderungsbetrag sollen in erster Linie die fossilen Energien geschont und die Abgaswerte reduziert werden. Gleichzeitig sollen damit zumindest die Verfahrenskosten abgedeckt und der erste Schritt in eine energiestarke Zukunftsregion gesetzt werden. Auf diesem Sektor werden in naher Zukunft noch weitere Anstrengungen in unserer Kleinregion Rebenland-Pößnitz-Saggautal folgen.

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Gemeindamt
Glanz an der Weinstraße

Arnfelser Straße 1
8463 Leutschach
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